Eine faire Lastenverteilung geht nicht zu Lasten der Mittelschicht

Veröffentlicht am 30.04.2013 in Pressemitteilungen
 

Bundestagskandidat Dr. Martin Rosemann verteidigt Steuerpläne der SPD
Der Tübinger SPD-Bundestagskandidat Dr. Martin Rosemann hat die steuerpolitischen Vorschläge seiner Partei verteidigt und auf die Notwendigkeit einer gerechten Lastenverteilung in der Gesellschaft hingewiesen. Der promovierte Volkswirt Rosemann reagierte damit auf die mehrfach erhobenen Vorwürfe, die Pläne würden zu Lasten der Mittelschicht gehen. „Ich teile die Ansicht, dass die breite Masse der Steuerzahler nicht durch höhere Einkommensteuern belastet werden darf“, so Rosemann. „Unsere Gesellschaft muss aber in der Lage sein, wichtige Investitionen in Bildung und Betreuung, in Infrastruktur, Gesundheit und Pflege sowie die Energiewende solide finanzieren zu können. Wir sind daher überzeugt, dass sich die großen Einkommen und Vermögen stärker als bisher an der Finanzierung dieser zentralen öffentlichen Aufgaben beteiligen müssen.“

Wer sich jedoch ernsthaft mit den Vorschlägen der Opposition auseinandersetze, könne feststellen, dass die Mehrbelastung im Wesentlichen auf große Einkommen beschränkt sei. „Für einen Alleinstehenden Steuerzahler mit einem Einkommen von 64.000 Euro oder für ein Ehepaar mit 128.000 beträgt die monatliche Mehrbelastung bei den Plänen der SPD nicht mehr als drei Euro“, so Rosemann weiter. „Wer hierin eine substanzielle Belastung der Mittelschicht sieht, verkennt die Realität.“ Nach den Steuerplänen der SPD soll der Spitzensteuersatz ab einem Einkommen von 100.000 Euro für Alleinstehende und 200.000 Euro für zusammen Veranlagte auf 49 Prozent erhöht werden. Bis zu einem Einkommen von 64.000 für Alleinstehende bzw. 128.000 für Verheiratete Euro soll es bei den bisherigen Steuersätzen bleiben. „Damit ist sichergestellt, dass Facharbeiter und die obere Mittelschicht eben nicht stärker belastet werden“, erklärt Rosemann.

Überdies betonte Martin Rosemann, dass die Pläne für die Wiedereinführung einer Vermögensteuer nur sehr hohe Vermögen beträfen: „Wir haben uns für eine Freistellung des gesamten Altersvorsorgevermögens sowie des Hausrats und für hohe persönliche Freibeträge ausgesprochen. Davon wären im ganzen Land nur rund 300.000 Personen betroffen“, so Rosemann. „Eine Belastung der Mittelschicht kann ich hier nicht erkennen.“ Insbesondere Betriebsvermögen sollten durch entsprechende Freibeträge von einer übermäßigen Belastung ausgeschlossen und bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer besonders begünstigt werden. „Auf diese Weise vermeiden wir zuverlässig, dass die kleineren und mittleren Betriebe, die gerade in unserer Region für wirtschaftliche Stärke stehen, belastet werden und Arbeitsplätze bedroht sind. Demgegenüber profitieren gerade diese Unternehmen durch die Investitionen in Bildung und Infrastruktur von einer Verbesserung der staatlichen Einnahmeseite“, so Martin Rosemann abschließend.

 

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