Eingliederungshilfe betreffend die stationäre Versorgung

Veröffentlicht am 06.10.2015 in Kreistagsfraktion
 

Menschen, die durch eine nach dem SGB XII festgestellte Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzunehmen, eingeschränkt sind, haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe. Seit 2005 sind die Stadt- und Landkreise für die Gewährung und Finanzierung zuständig.

Angehörige und Gesetzliche Betreuer, aber auch Einrichtungsträger registrieren und beklagen, dass immer knapper werdende Ressourcen den Betreuungsstandard im stationären Bereich immer weiter senken, so dass häufig keine sachgerechte Betreuung mehr vorliegt, dafür aber ein Inklusionsdefizit.

Entsprechend dem bestehenden Rechtsanspruch und dem vorbildlichen Teilhabeplan unseres Landkreises sorgen wir uns als SPD-Fraktion und bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Nach welchen Informationen und Kriterien beurteilt die Landkreisverwaltung den Personalbedarf / Kostensatz in der stationären Behindertenbetreuung?
  2. Woran liegt es, dass es bis heute (seit 1999), keine landeseinheitlichen Kriterien für Personalbemessung etc. gibt?
  3. Wird Herr Landrat Walter in seiner Funktion als Präsident des baden-württembergischen Landkreistages auf die Vertragskommission einwirken, endlich landeseinheitliche Kriterien für den Betreuungsstandard zu erarbeiten?
  4. Wie kommt es, dass in den Einrichtungen die Anzahl der Menschen in der Hilfebedarfsgruppe 5 immer geringer wird?
    • Gibt es für die im Landkreis betroffenen Menschen mit geistiger Behinderung und massiven Verhaltensauffälligkeiten genügend angemessene Plätze in Einrichtungen?
    • Wie gewährleistet der Landkreis das erforderliche Leistungsangebot?
  5. Trifft es zu, dass die 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg relativ gesehen am zweitwenigsten Geld aller Bundesländer ausgeben? Liegen der Verwaltung vergleichende Zahlen zum Thema vor?

Wir beantragen, der Kreistag möge beschließen, dass  Vertreter der in der  Vertragskommission beteiligten Verhandlungspartner im Kreistag Tübingen ganz grundsätzlich über die bestehende Situation  bezüglich einer geeinten Leistungsvereinbarung einerseits und der stationären Versorgung in der Eingliederungshilfe andererseits informieren!

Erläuterungen zum Antrag     

 

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