Hilfen aus einer Hand!

Veröffentlicht am 19.01.2010 in Fraktion
 
Kreisecke (Rita Haller-Haid - 19.Januar 2010)


 

Fünf Jahre nach Einführung von Hartz IV zeigt sich Korrekturbedarf. Doch unabhängig davon, wie einzelne Punkte beurteilt werden, in einem sind sich Befürworter und Gegner einig: langzeitarbeitslosen Menschen Hilfen und Unterstützung aus einer Hand zu geben, war richtig und notwendig. Hier im Kreis wurden die bisherigen Leistungen der Sozialhilfe durch Stadt und Landkreis und die Eingliederungsleistungen in den Arbeitsmarkt mit viel Einsatz und hohen Kosten zu einem neuen Verwaltungssystem im Job-Center zusammengeführt. Doch diese gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Landkreis, Stadt und Arbeitsagentur wurde durch das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen für unzulässig erklärt.

Bis Ende 2010 muss nun eine grundgesetzkonforme Lösung gefunden werden, sonst wird es wieder getrennte Zuständigkeiten geben. Das würde bedeuten: zwei Verwaltungsapparate, doppelte Aktenführung und erhebliche Mehrkosten. Die Arbeitslosen müssten dann wieder bei zwei Behörden Anträge stellen, um eine Leistung zu erhalten. Schlimmstenfalls widersprechen sich die Leistungsbescheide und die Menschen geraten in die Mühlen der Bürokratie.

Eine solche Entwicklung wäre in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit völlig absurd. Statt die gerade erst aufgebauten Strukturen wieder zu zerstören, die Beschäftigten der Job-Center zu verunsichern und erneut nach Übergangslösungen zu suchen, kommt es jetzt darauf an, den Menschen Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Die SPD will deshalb am Prinzip der Hilfe aus einer Hand festhalten, eine gemeinsame Verwaltung von Bundesagentur und Kommunen ermöglichen und gleichzeitig die kommunalen Kompetenzen wesentlich stärken. Denn vor Ort lassen sich Integration schwer vermittelbarer Arbeitsloser und gezielte Einzelfallbetreuung wesentlich besser bewerkstelligen. Denn hier sind die Schnittstellen zur Jugendsozialarbeit, zur Eingliederungshilfe oder auch zur Kinderbetreuung.

Dazu ist allerdings eine Grundgesetzänderung notwendig, die bis auf Baden-Württemberg von allen Bundesländern befürwortet, von der schwarz-gelben Bundesregierung aber abgelehnt wird. Das Geplänkel der Regierungsparteien dauert schon zu lange. Denn die Zeit drängt, auch in Tübingen. Es geht um Arbeitsverträge mit Beschäftigten, um die Nutzung von Verwaltungsgebäuden, um Verträge mit Leistungserbringern und um die künftige Organisationsstruktur. Dieser Streit darf nicht länger auf dem Rücken der Arbeitslosen und der Beschäftigten ausgetragen werden.

 

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