Kreisecke von Dr. Hans Rebmann: Tempo 30 auf Kreisstraßen innerorts?

Veröffentlicht am 14.02.2015 in Kreistagsfraktion
 

Weitgehend unbemerkt von Presse und Öffentlichkeit wurde am 10.12.14 in den ausklingenden Wogen des Haushaltsbeschlusses im Kreistag folgender Antrag der SPD-Fraktion behandelt: „Der Kreistag fordert die Verwaltung auf: Wenn eine Gemeinde den Antrag stellt, auf innerörtlichen Kreisstraßen zum Schutz der Bevölkerung die Höchstgeschwindigkeit auf weniger als 50km/h festzusetzen, dann soll die Verwaltung dem Wunsch der Gemeinde, wo immer möglich, entsprechen und ihren Ermessensspielraum nach §45(1) StVO im Sinne der Gemeinde ausschöpfen und das Anliegen gegenüber der Landesbehörde unterstützend vertreten. – Begründung: in vielen Fällen wird der allgemeine Verkehrsfluss nicht wesentlich gehemmt, wenn auf der innerörtlichen Kreisstraße Tempo 30 gilt, die Verkehrssicherheit für Fußgänger, v.a. wenn Schul- und Kindergartenwege betroffen sind, erhöht sich aber maßgeblich.“

Hintergrund dieses Antrags ist der §45, Absatz 1c,  der Straßenverkehrsordnung (StVO), der es sehr schwer macht, auf innerörtlichen Kreisstraßen Tempo 50 zu unterschreiten.  Der Abs. 1c regelt die Einrichtung von Tempo-30-Bereichen, Straßen für den übergeordneten Verkehr (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) werden aber davon ausgeschlossen. Übergeordnet ist  jedoch der Abs. 1, der Verkehrsbeschränkungen erlaubt, wenn es die Sicherheit oder der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgas erfordern. Hier liegt also ein Ermessensspielraum der Straßenverkehrsbehörden.

 Landrat Walter sah in der Sitzung am 10.12. keine Zuständigkeit des Kreistags bei dieser Tempofrage, sagte aber andererseits zu, dass die Kreisverwaltung im Sinn des SPD-Antrags handeln wolle bzw. handele. Auf der Basis dieser Zusicherung kam die SPD-Fraktion  der Bitte des Landrats nach und zog den Antrag zurück. – Gemeinden mit entsprechendem Anliegen können also von der Unterstützung durch die Landkreisverwaltung ausgehen.

Die SPD-Kreistagsfraktion hat der SPD-Bundestagsfraktion die Anregung übermittelt, eine Änderung des §45(1c)StVO anzustreben, da es unserer Ansicht nach dem heutigen Verständnis von innerörtlichem Verkehr und kommunaler Selbstverwaltung nicht mehr entspricht, dass die Straßenverkehrsordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung hohe Hürden entgegenstellt, wenn die lokal zuständigen Instanzen übereinstimmend diese Reduzierung wollen.

 

Dr. Hans Rebmann, SPD-Fraktion im Kreistag

 

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