Rente mit 67 - Kritik nicht nachvollziehbar

Veröffentlicht am 19.03.2007 in Pressemitteilungen
 

Die Gewerkschaften haben einen DGB-Ortsverband gegründet. Das ist gut für die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Tübingen und auch für die politische Landschaft.
Der SPD-Kreisvorstand bietet dem DGB-Ortsverband eine gute Zusammenarbeit und
konstruktive Diskussionen an. Dazu gehören auch Meinungsverschiedenheiten, wie
beispielsweise bei der Rente mit 67. Die Fundamentalkritik der Gewerkschaften an der Regelung ist nicht nachvollziehbar.

Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird ab dem Jahr 2012 (!) schrittweise (!) erhöht und erreicht im Jahr 2029 (!) 67 Jahre. Wenn die Menschen im Durchschnitt immer älter werden, müssen sie auch im Durchschnitt länger arbeiten, damit das solidarische Rentensystem langfristig erhalten werden kann. Natürlich ist es richtig, dass viele Menschen so hart und so lange arbeiten müssen, dass sie bereits vor dem Rentenalter körperlich oder auch psychisch fertig sind. Unter anderem deshalb gilt jedoch weiterhin: Wer 45 Pflichtbeitragsjahre vorweisen kann, wird auch in Zukunft mit 65 Jahren abschlagsfrei (!) in Rente gehen können. Das gleiche gilt für den Rentenzugang nach Arbeitslosigkeit. Die jetzt geltenden Regelungen bei der Erwerbsminderungsrente bleiben für langjährig Versicherte zunächst erhalten. Bis 2023 gilt: Wer mit 35 Pflichtbeitragsjahren in Erwerbsminderungsrente muss, kann dies weiterhin abschlagsfrei ab 63. Ab 2024 (!) benötigt man hierzu 40 Versicherungsjahre. In den
nächsten Jahren müssen wir gemeinsam die Voraussetzungen dafür schaffen, dass
Menschen länger arbeitsfähig sind und länger in den Betrieben bleiben und genauso dafür, dass Ältere mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Hier sind Politik, Tarifparteien und Betriebe gefragt. Auch die Unternehmen müssen wissen, dass sie eine gesellschaftliche Verantwortung haben, aber auch ein wirtschaftliches Interesse daran haben sollten, sich auf eine veränderte Altersstruktur einzustellen. Andere Länder machen es uns vor. Das Gesetz definiert bewusst eine Übergangszeit. Die sollten wir gemeinsam nutzen.

 

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