SPD-Kreisverband Tübingen fordert faire Arbeitsbedingungen für Zeitungsredakteure, Drucker, Verlagsangestellte und Freie

Veröffentlicht am 22.06.2011 in Pressemitteilungen
 

In einer Resolution anlässlich der Tarifverhandlungen bei Zeitungsredakteuren und im Druckerbereich fordert der SPD-Kreisverband Tübingen die Tarifparteien auf, für gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne zu sorgen.

Die bisherige Praxis vieler Zeitungsverlage, Beschäftigte systematisch einem großen Druck auszusetzen, sei nicht nur unwürdig angesichts des großen Einsatzes vieler Redakteure, sie beschädige auch den kritischen Journalismus. Wörtlich heißt es in der Resolution:

„In den laufenden Tarifverhandlungen steht der SPD-Kreisverband Tübingen an der Seite der Beschäftigten in den Zeitungsredaktionen und im Druckerbereich. Der Journalismus insbesondere im Bereich der Tageszeitungen erfüllt eine gesellschaftlich bedeutsame Rolle, die nicht durch das reine Profitstreben der Verlage gefährdet werden darf. Information der Bürgerinnen und Bürger sowie die Kontrolle der Regierenden durch den öffentlichen Diskurs sind in einer Demokratie unerlässlich. Wenn auf die Beschäftigten jedoch ein immenser Leistungsdruck ausgeübt wird, wenn die notwendige Zeit für kritische und fundierte Recherchearbeiten fehlt, können Journalisten ihre Aufgabe nicht mehr in vollem Umfang wahrnehmen. Darunter leidet die Qualität der Berichterstattung, und die Kontrolle von Politik, Wirtschaft und Lobbygruppen ist nicht mehr in ausreichendem Maße gewährleistet. Insbesondere die Forderung der Arbeitgeber nach längeren Arbeitszeiten bei gleichzeitigen Lohnkürzungen ist blanker Hohn angesichts der enormen Leistung und der wichtigen Aufgabe, die die Journalisten wahrnehmen.

Wir unterstützen die Journalisten in ihren berufspolitischen Forderungen und solidarisieren uns auch mit ihren außertariflich bzw. als Freelancer arbeitenden Kollegen.

Wir fordern von den Arbeitgebern, die Freien Journalisten und Fotografen in feste Arbeitsverhältnisse zu übernehmen oder ihre Honorare gemäß den Tarifempfehlungen der Gewerkschaften und Berufsverbände anzugleichen. Dies bedeutet konkret, dass die zwischen ver.di, dem Deutschen Journalistenverband (DJV) und dem Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) vereinbarten "Gemeinsamen Vergütungsregeln" nach § 32 UrhG sowohl für Zeitungs- als auch für Zeitschriftenverlage bundesweit rechtlich verbindlich sein müssen. Mit schlechtbezahlten Freien Journalisten kann keine kritische Presselandschaft aufrechterhalten werden.

Wir fordern die Zeitungsverlage daher auf, in den Tarifverhandlungen für gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne zu sorgen, damit der kritische Journalismus in diesem Land seine wichtige Funktion uneingeschränkt wahrnehmen kann.“

 

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