SPD setzt sich für Bestellerprinzip bei Maklergebühren ein

Veröffentlicht am 28.02.2013 in Pressemitteilungen
 

Die Tübinger SPD-Kreisvorsitzende Dorothea Kliche-Behnke und SPD-Bundestagskandidat Dr. Martin Rosemann haben die jüngst von der grün-roten Landesregierung beschlossene Gesetzesinitiative zur Übernahme von Maklergebühren durch die Vermieter als „sozialpolitischen Meilenstein“ begrüßt.

„Makler übernehmen bei der Wohnungsvermittlung überwiegend Aufgaben der Vermieter, trotzdem müssen bisher meist die Mieter dafür bezahlen“, erläuterte Kliche-Behnke den Vorstoß. „Vor allem in größeren Städten oder Unistädten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Tübingen wird dies für viele Wohnungssuchende zu einem erheblichen Problem, weil sie sich die Provisionen oft nicht leisten können“, ergänzt Martin Rosemann.

Vor diesem Hintergrund will das Land Baden-Württemberg auf Initiative von SPD-Justizminister Rainer Stickelberger nun gemeinsam mit Hamburg und Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative starten, wonach die Maklerleistungen bei der Vermittlung von Mietwohnungen künftig verbindlich nach dem Bestellerpinzip festgeschrieben werden. Das bedeutet: Wenn Vermieter, Wohnungsverwalter oder Vormieter in Zukunft als erste einen Makler einschalten, kann die Provision später nicht vom Wohnungssuchenden verlangt werden. Wohnungssuchende sind künftig nur dann in der Pflicht, wenn sie einen Makler ausdrücklich und in Textform mit der Suche nach einer Wohnung beauftragen. Weitere Bedingung ist, dass in der Folge ein Mietvertrag über eine Wohnung zustande kommt, die dem Makler bei der Beauftragung durch den Wohnungssuchenden noch nicht seitens des Vermieters an die Hand gegeben war.

„Ein unberechtigtes Abwälzen der Provision auf die Mieter darf es künftig nicht mehr geben, dafür sind empfindliche Bußgelder vorgesehen“, so Rosemann. „Das wird sich kein Makler leisten wollen.“ An den Regelungen, wonach von Wohnungssuchenden höchstens eine Provision in der Höhe von zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verlangt werden darf, soll sich nichts ändern.

 

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