„Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderungen“ - SPD-Kreisverband Tübingen fordert Wahlrechtsänderung

Veröffentlicht am 23.01.2019 in Kreisverband
 

In Baden-Württemberg werden tausende Menschen mit Behinderungen wegen Bestimmungen des geltenden Wahlrechts nicht an den Kommunal- und Europawahlen teilnehmen können. Betroffen davon sind vor allem rund 6.000 Menschen, denen ein Betreuer für alle Lebensbereiche zur Seite gestellt ist. Im Landkreis Tübingen betrifft der Ausschluss 170 Menschen. Vertreter des SPD-Kreisverbands Tübingen äußerten sich empört, dass die Landesregierung die nötige Wahlrechtsänderung immer weiter verzögere:

Wahlrecht ist Menschenrecht. Der Ausschluss ist ein klarer Verstoß gegen die UN-Menschenrechtscharta. Es ist umso skandalöser, dass die grün-schwarze Landesregierung die überfällige Änderung des Wahlrechts auf die lange Bank schiebt. Es bleibt aber nicht mehr viel Zeit, um dies noch rechtzeitig zu den Kommunal- und Europawahlen umzusetzen“, so die Kreisvorsitzende Dorothea Kliche-Behnke und der Kreisrat und ehemalige Landesbehindertenbeauftragte Gerd Weimer.

Kliche-Behnke verwies darauf, dass die SPD-Landtagsfraktion bereits vor knapp einem Jahr einen Änderungsantrag zum inklusiven Wahlrecht eingebracht habe, der aber von Grün-Schwarz abgelehnt wurde. Auch hätten andere Bundesländer bereits die notwendige Änderung beschlossen. „Wenn die Betroffenen im Mai tatsächlich von den Wahlen ausgeschlossen bleiben, ist dies die alleinige Verantwortung von Ministerpräsident Kretschmann und seiner Koalition.“

Gerd Weimer ergänzte, die geltende Regelung führe die Bemühungen für eine inklusive Gesellschaft ad absurdum. „Wir haben in den letzten Jahren so viel unternommen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und in der Mitte der Gesellschaft leben können. Eine ganz zentrale Möglichkeit zur Teilhabe wird vielen aber nach wie vor verweigert. Es ist ein Armutszeugnis, dass ausgerechnet eine grün-geführte Regierung aus fadenscheinigen Gründen an diesem Unrecht festhält.“

 

 

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