Erhöhung AlG II.

Veröffentlicht am 27.08.2007 in Pressemitteilungen
 

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Tübinger SPD-Kreisverband fordert Erhöhung Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe
Regelmäßige Anpassung der Sätze an die allgemeine Preisentwicklung

Die Kreis-SPD hat im Rahmen der Diskussion um das neue Grundsatzprogramm der SPD ein Konzept für ein sozialdemokratisches Grundeinkommen beschlossen. Dieses soll aus einem bedingungslosen Grundeinkommen für alle bestehen, ergänzt um einen Bonus für Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ehrenamtlich tätig sind, Angehörige pflegen, kleine Kinder erziehen oder nicht erwerbsfähig sind.

Das dieses Konzept Zukunftsmusik sei und im Bereich des Arbeitslosengeldes II und der Sozialhilfe nach Meinung der SPD akuter Handlungsbedarf besteht, hat sie auf ihrer letzten Kreisdelegiertenkonferenz auf Vorschlag des Kreisvorstands beschlossen, dass der Regelsatz für Alleinstehende in einem ersten Schritt zunächst auf ca. € 400 angehoben werden soll. Alle anderen Regelsätze sollen ebenfalls entsprechend angepasst werden. Diese Forderung der Kreis-SPD geht insbesondere auf eine Diskussion mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband zurück, dessen Landesvorsitzender Gerd Weimer der Kreistagsfraktion der Sozialdemokraten angehört.

„Das Prinzip der Arbeitsmarktreformen von Rot-Grün ist und bleibt richtig und diese zeigen erste Erfolge. Trotzdem gilt es, ständig zu überprüfen, ob die Höhe der Transfers angemessen ist und dem Bedarf vor allem von Familien mit Kindern entspricht“, so der Kreisvorsitzende Martin Rosemann. „Die Bemessung der Regelsätze geht an ein paar Stellen auf realitätsferne Annahmen zurück. Das muss korrigiert werden“, so Rosemann weiter. Zukünftig müsse es nach Auffassung des SPD-Kreisvorsitzenden zwischen der Anpassung des den Regelsätzen zugrunde liegenden Warenkorbs im Rahmen der alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Einkommens- und Verbrauchstichprobe (EVS) zudem eine jährliche Anpassung der Regelsätze von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe an die allgemeine Preisentwicklung geben. „Die Höhe des sozialen Existenzminimums hängt vom Bedarf ab und nicht von der Rentenhöhe“, so Rosemann.

Der SPD-Kreisverband hatte sich auf seiner letzten Kreisdelegiertenkonferenz außerdem für die Einführung von Mindestlöhnen ausgesprochen. „Dort, wo Tarifautonomie nicht mehr funktioniert, müssen wir mit Gesetzen für faire Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne sorgen“, heißt es in dem Beschluss. Deshalb will die SPD im Kreis Tübingen neben der Ausweitung des Entsendegesetzes einen gesetzlichen Mindestlohn einführen, der nach britischem Vorbild durch eine unabhängige Kommission jährlich festgesetzt wird.

 

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